Neue Technologien – planbar und bezahlbar.
Investitionen in Telekommunikation und ITK-Hardware müssen nicht zur Belastung werden. Mit flexiblen Finanzierungsmodellen, transparentem Leasing und gezielter Beratung zu Förderprogrammen machen wir Ihre Digitalisierung kalkulierbar und sicher.
Ihr Vorteil: maximale Flexibilität
Ob Modernisierung bestehender Systeme oder die Einführung neuer Technologien – wir finden gemeinsam das Modell, das zu Ihrem Unternehmen passt. So bleiben Sie finanziell flexibel, nutzen aktuelle Fördermöglichkeiten und sichern sich die besten Konditionen für Ihre Projekte.
Die Voraussetzungen für Beihilfen einer Förderung „Umweltschutz und Sicherheit“
Die Unternehmen müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung Güterkraftverkehr im Sinne des § 1 Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) betreiben und Eigentümer oder Halter mindestens eines in der Bundesrepublik Deutschland zum Verkehr auf öffentlichen Straßen zugelassenen schweren Nutzfahrzeuges sein. Als schweres Nutzfahrzeug im Sinne dieser Förderrichtlinie gelten Kraftfahrzeuge, die ausschließlich für den Güterkraftverkehr bestimmt sind und deren zulässiges Gesamtgewicht mindestens 3,5 t beträgt.
Mit den Maßnahmen darf vor dem Eingang des Bewilligungsbescheids nicht begonnen worden sein. Auch das Bestelldatum für eine Maßnahme darf nicht vor dem Tag des Bewilligungsbeginns liegen. Ansonsten gilt die Maßnahme als „zu früh begonnen” und es können dann keine Fördergelder mehr gezahlt werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Förderung besteht nicht. Das Bundesamt entscheidet aufgrund pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Fördermittel.