Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat im September 2022 entschieden, dass die Erfassung der Arbeitszeiten abhängig Beschäftigter verpflichtend ist.
Somit folgt der Gesetzgeber dem EuGH-Urteil vom Mai 2019, dass die Unternehmen in sämtlichen EU-Staaten dazu verpflichtet die Arbeitszeiten ihrer Belegschaften mittels geeigneter Systeme aufzuzeichnen.
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Auch bei komplexen Anforderungen in der Kombination mit Partner-Lösung für die Telematik und Ortung, lässt sich das System integrieren.
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