Digitale Arbeitszeiterfassung

Digitale Arbeitszeiterfassung in der Cloud

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat im September 2022 entschieden, dass die Erfassung der Arbeitszeiten abhängig Beschäftigter verpflichtend ist. 

Somit folgt der Gesetzgeber dem EuGH-Urteil vom Mai 2019, dass die Unternehmen in sämtlichen EU-Staaten dazu verpflichtet die Arbeitszeiten ihrer Belegschaften mittels geeigneter Systeme aufzuzeichnen. 

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Auch bei komplexen Anforderungen in der Kombination mit Partner-Lösung für die Telematik und Ortung, lässt sich das System integrieren

Fragen Sie unsere schlauen Füchse unter der Rufnummer: 0231-95017-66

Herr Mühlbrandt und Herr Kilic sind Ihnen gerne behilflich.

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